Sintertechnik GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 2019

Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
  2. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind Unternehmer, d.h. alle natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren Vorbehalten.
  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
  3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  4. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Dem Kunden sind auf sein Verlangen die Vertragsbestimmungen einschließlich dieser Geschäftsbedingungen per E-Mail zu übersenden.
  5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.

Lieferfristen

  1. Da wir auf Zulieferer angewiesen sind, sind ausnahmslos alle angegebenen Lieferzeiten stets nur annähernd und unverbindlich.
  2. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind.
  3. Vereinbarte Lieferzeiten können nur bei Erfüllung der dem Kunden obliegenden Pflichten (z.B. Beibringung etwaiger Unterlagen, Leistungen einer vereinbarten Anzahlung) eingehalten werden.
  4. Bei nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Käufers kann die Lieferzeit angemessen verlängert werden.
  5. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir bis zum Abruf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt haben.
  6. Wir sind berechtigt, die Leistungen auf die Dauer einer Behinderung aufzuschieben und, wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Streikaussperrung, Rohstoff- und Energiemangel sowie Betriebs- und Transportstörungen bei uns oder bei Vorlieferanten sowie mangelnde Eigenbelieferung.
  7. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist.

Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns ausdrücklich an allen von uns gelieferten Waren das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  2. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
  3. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an den neuen Sachen das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
  5. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Nr. 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

Zahlung

  1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Teillieferungen, die einer gesonderten Mängelprüfung durch den Kunden zugänglich sind, sind wir zur Berechnung von Abschlagszahlungen berechtigt, wenn sich dieses Recht nicht schon aus der Auftragsbestätigung ergibt.
  2. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
  4. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
  5. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

Gefahrübergang

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
  2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
  3. Die Wahl des Versandweges und der Beförderung erfolgt nach unserem Ermessen, ohne Gewähr für die billigste Verfrachtung.
  4. Auf Verlangen des Kunden wird für eine Lieferung die vom Kunden gewünschte Versicherung auf seine Kosten abgeschlossen.

Mängelrechte

  1. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  3. Der Kunde muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung etwaiger Gewährleistungsansprüche, insbesondere auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  4. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm danach kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware bei Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist.
  6. Soweit der Kunde die Ware selbst nutzt oder die Ware ausschließlich an Unternehmen weiterverkauft wird, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
  7. Bei Zahlungsverzug und Kreditverfall des Kunden können wir die Gewährleistung verweigern bis der Kunde seine Zahlungspflicht in dem Umfang erfüllt hat, die dem Wert unserer Lieferung abzüglich einer vorhandenen Mängeln entsprechenden Kaufpreisminderung entspricht.
  8. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
  10. Es wird keine Gewähr geleistet,
    • wenn die durch den Liefergegenstand verarbeiteten Rohstoffe nicht der uns vom Kunden bekannt gegebenen Spezifikation entsprechen bzw. verfahrenstechnisch nicht zweckentsprechend aufbereitet wurden;
    • der Liefergegenstand durch den Kunden oder Dritte verändert wurde;
    • Betriebsmittel verwendet werden, die von uns als nicht geeignet erklärt wurden;
    • der Liefergegenstand nicht durch unser Personal oder gegen unsere Anweisung aufgestellt bzw. in Betrieb genommen wurde;
    • die Betriebs- und Wartungsanleitungen nicht beachtet wurden oder der Liefergegenstand anderweitig unsachgemäß genutzt wurde, insbesondere durch übermäßige Beanspruchung;
    • ein Mangel auf gewöhnliche Abnutzung zurückzuführen ist;
    • ein Mangel auf mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse oder sonstige äußere Umstände zurückzuführen ist, die wir nicht zu vertreten haben und über die wir vom Kunden vor Auftragsausführung nicht rechtzeitig informiert wurden;
    • keine angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben wurde.

Haftungsbeschränkungen

  1. Bei einer uns zurechenbaren Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    • Für sonstige Schäden gilt Folgendes:
    • Für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    • Für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis maximal zum Wert des Liefergegenstandes begrenzt.
    • Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
  2. Schadensersatzansprüche aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben unberührt.
  3. Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
  4. Der Anspruch des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
  5. Der Kunde steht dafür ein, dass die bestellten Waren und die hierzu von ihm uns übergebenen Pläne, Zeichnungen und technischen Informationen nicht die gewerblichen Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzten. Der Kunde stellt uns insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

Produkthinweis

  1. Ein Teil unserer Produktpalette besteht aus keramischen Materialien und hat dementsprechend spröde Eigenschaften. Diese Produkte halten insbesondere Schlag- oder Stoßbelastungen nicht stand. Das Auftreten von kleineren Abplatzungen und Mikrorissen kann selbst bei äußerster Sorgfaltsanwendung im Herstellungs- und Auslieferungsprozess nicht vermieden werden und stellt deshalb keinen Mangel des Produkts dar. Der Kunde hat die an ihn ausgelieferte Ware deshalb entsprechend dieser Eigenschaften keramischer Produkte mit äußerster Sorgfalt zu behandeln.

Nutzungs- und Verwertungsrechte

  1. Wir behalten uns bei allen Zeichnungen und Skizzen sowie Werkzeugen und Vorrichtungen das Eigentum und die Urheberrechte sowie sonstige Rechte vor. Die Zeichnungen, Skizzen, Werkzeuge und Vorrichtungen dürfen ohne unsere Zustimmung anderen nicht zugänglich gemacht werden.
  2. Die Zeichnungen, Entwürfe und Unterlagen, welche der Kunde durch uns zur Verfügung gestellt bekommt, sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine unberechtigte Weitergabe auch durch seine Erfüllungsgehilfin nicht erfolgt.
  3. Für den Fall, dass der Kunde oder einer seiner Mitarbeiter gegen diese unter Nr.1 bis Nr. 2 genannten Pflichten verstößt, wird ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von € 50.000,00 berechnet. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren nachweisen oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt uns vorbehalten.

Gerichtsstand

  1. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Geschäftsbeziehung ist unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Anzuwendendes Recht

  1. Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager Konvention vom 01.07.1964 betreffend einheitliche Gesetze über den internationalen Kauf und das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.